Terminsache 31.03.2021 – jetzt bis zu 50.000 Euro Fördermittel für den ELEVATAIR sichern

Noch bis zum 31.03.2021 können Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe finanzielle Förderung auch für den Aufzugsluftreiniger ELEVATAIR beantragen. Denn laut dem Umweltbundesamt kann das medizinische Gerät als unterstützende Maßnahme zur Luftreinigung verwendet werden, um das Infektionsrisiko in Innenräumen und Aufzugskabinen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren. Die Förderung für den ELEVATAIR in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Monat kann auch nachträglich beantragt werden. Allerdings nur unter gewissen Vorausetzungen. HUNDT CONSULT hat sie zusammengefasst:

Voraussetzungen für die Förderung

  1. Das Unternehmen hatte zum 29.02.2020 mindestens einen Beschäftigten.
  2. Das Unternehmen hatte einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zu verzeichnen.
  3. Das Unternehmen verbüßte einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
  4. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen.

Die Höhe der Fördermittel
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. „Dabei ist die Höhe der Anteilserstattung abhängig vom Umsatzeinbruch eines jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je höher der Umsatzrückgang, desto höher der prozentuale Fixkostenzuschuss“, erklärt Alexander Wüllner, geschäftsführender Gesellschafter der HUNDT CONSULT GmbH.
Im Überblick:
Umsatzeinbruch
Im Vergleich zum Vorjahresmonat       Höhe des erstatteten Anteils
>70 Prozent                                         90 Prozent der förderfähigen Fixkosten
≥50 Prozent und ≤70 Prozent                60 Prozent der förderfähigen Fixkosten
≥30 Prozent und <50 Prozent                40 Prozent der förderfähigen Fixkosten