Notrufsysteme im Aufzug: Wer jetzt nicht handelt, riskiert die Stilllegung
Bereits 2015 trat die novellierte Betriebssicherheitsveordnung (BetrSichV) für Deutschland in Kraft. Sie schreibt unter anderem ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem in jedem Aufzug vor. Hierüber muss eine ständige Sprechverbindung zu einem rund um die Uhr besetzten Notdienst gewährleistet sein. „Wenn dieses fehlt, erfassen das die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ab Januar 2021 als Mangel“, erklärt Lars Lindert, Leiter Normen & Vorschriften bei HUNDT CONSULT. Das Unternehmen ist unabhängiger Experte und Berater für den Betrieb von Aufzügen und Fahrtreppen. „Neben Bußgeldern in Höhe von EUR 2.000 gemäß Bußgeldkatalog müssen die Betreibenden zusätzlich damit rechnen, dass die Behörden die Aufzüge stilllegen lassen.“
„Viele Aufzüge haben für den Notfall nur eine Glocke oder Hupe als akustisches Signal. Das reicht ab 2021 aber endgültig nicht mehr aus“, weiß Lars Lindert. Grundsätzlich sei die Nachrüstung auch bei alten Anlagen technisch möglich. Aber: „Unternehmen der Aufzugsbranche befinden sich im Nachfragehoch und die Kapazitäten sind auch hier begrenzt. Gleiches gilt für die Produktionskapazitäten der Hersteller. Wer also ein neues Notrufsystem braucht, sollte sich spätestens jetzt darum kümmern.“